Stellungnahme der Stadtentwickler zur BauGB-Novelle zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts

Berlin, 15. Februar 2017

Eckhard Horwedel, Präsident der BVLEG, konnte als Sachverständiger bei der Anhörung zur Baugesetzbuch-Novelle die Positionen zum Urbanen Gebiet der Mitgliedsunternehmen vertreten. Ein zentrales Thema dieser Anhörung war die Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet", welches von den Mitgliedern der BVLEG grundsätzlich begrüßt wird. Lebendige, kompakte und nutzungsgemischte urbane Quartiere zu schaffen, sind aus Sicht der Stadtentwickler schlicht nachhaltig.

Bezahlbares Wohnen, gesellschaftlicher Zusammenhalt und zukunftsfähige Quartiere schaffen

Diese Ziele bestimmen die Regelungen in der BauGB-Novelle. Strukturwandel, demografische Wan-del und Klimawandel führen zusammen mit dem gesellschaftlichen Wandel zu neuen Herausforde-rungen bei der Weiterentwicklung der Städte. Das Ziel nutzungsgemischter kompakter Städte der kurzen Wege, das auch in der Leipzig-Charta formuliert ist, wird ergänzt um die Nachhaltigkeitsziele der Innenentwicklung, die bereits Gegenstand der letzten BauGB-Novellen 2007 und 2013 waren.

Dabei spielt sich Stadtentwicklung in der Regel im Quartier ab. Das Quartier bildet die wahrnehmbare Zelle innerhalb des größeren Stadtgefüges und ist der Lebens- und Arbeitsraum für die verschie-dendsten Gruppen der Bevölkerung. Der Gestaltung von zukunftsfähigen Quartieren kommt eine immer höhere Bedeutung zu und dabei spielt die individuelle Mischung - also das Nebeneinander von verschiedenen Nutzungsarten - eine ausschlaggebende Rolle. Die Schlüsselfrage ist also, was macht das Quartier lebenswert: jetzt, morgen und in der Zukunft.

Die Stadtentwickler der BVLEG begrüßen daher grundsätzlich, dass mit der Einführung einer neuen Baugebietskategorie. „Urba-nes Gebiet" den Kommunen mehr Flexibilität zur Erleichterung des Bauens u.a. in hoch verdichteten urbanen Räumen eingeräumt werden soll. Damit Wohnen und Gewerbe in stark verdichteten städti-schen Gebieten näher zusammen rücken dürfen und Grundstücke für den Wohnungsbau erschlossen werden können, ist notwendig, um einen Teil der Probleme lösen zu können. Allerdings möchten wir ausdrücklich auf die Notwendigkeit hinweisen, baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Erleich-terungen gleichermaßen umzusetzen, um die Wohnraumbedarfe bei knapper werdender Flächenver-fügbarkeit auch bauleitplanerisch bewältigen zu können. Parallel muss dazu die technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geändert werden. Wir begrüßen darüber hinaus die Stärkung des passiven Lärmschutzes, den der Bundesrat in seinem Beschluss vom 10.02.2017 vorsieht.

An folgenden Punkten sehen die Stadtentwickler Änderungsbedarf:

1. Zukunftsfähige Quartiere durch neue Baugebietskategorie schaffen
2. TA-Lärm anpassen und passiven Lärmschutz nutzen
3. Beschleunigtes Verfahren nicht konterkarieren
4. Moderate Außenentwicklung für bezahlbares Wohnen in integrierten Lagen nutzen
5. Mehr Rechtssicherheit durch klarstellende Regelungen zu Ferienwohnungen

WAS FEHLT: Ergänzungsbedarf aus Sicht der Stadtentwickler
Die Stadtentwickler unterstützen ausdrücklich die Ziele einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Verbunden mit den Zielen aus dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen halten wir weitere Schritte für notwendig, wenn die Innenentwicklungspotenziale für die Schaffung von Wohnraum und die Entwicklung moderner gemischter innerstätischer Quartiere ausgeschöpft werden sollen.

- Einführung eines Innenentwicklungsgebietes nachholen
-Grundsteuer: Steuerliche Gestaltungsspielräume für die Innenentwicklung nutzen
- Musterbauordnung: Mehr Transparenz über ländergrenzen hinweg